Für Kunden, die das Fahrzeug nach der Leasinglaufzeit übernehmen möchten, eignet sich besonders das Restwert-Leasing mit festgelegter Kaufoption. Bei dieser Leasingform wird bereits zu Vertragsbeginn ein voraussichtlicher Restwert des Fahrzeugs kalkuliert, der am Ende als Kaufpreis dienen kann. So hat der Kunde von Anfang an Planungssicherheit und die Option, das Fahrzeug nach Vertragsende zu übernehmen – zu vorher bekannten Konditionen. Für Sie als Händler bedeutet das: Sie können gezielt auf Kunden eingehen, die sich zunächst für Leasing entscheiden, aber langfristig Eigentum bevorzugen.