Was schützt eine Restkreditversicherung (Restschuldversicherung) im Rahmen eines Kfz-Kredits?

Eine Restkreditversicherung – auch Restschuldversicherung genannt – schützt die Rückzahlung des Kfz-Kredits, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, z. B. durch unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung ganz oder teilweise die noch offenen Kreditraten. Für den Kunden bedeutet das finanzielle Sicherheit und Entlastung im Ernstfall – für Sie als Händler stärkt die Absicherung das Vertrauen in das Finanzierungsgespräch und bietet eine zusätzliche Möglichkeit zur Kundenbindung und zur Erhöhung des Deckungsbeitrags.