Eine Restschuldversicherung zahlt typischerweise nicht bei freiwilligem Arbeitsplatzwechsel. Das bedeutet: Kündigt der Kreditnehmer selbst und wird dadurch arbeitslos, besteht in der Regel kein Leistungsanspruch. Die Versicherung greift meist nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, zum Beispiel infolge betriebsbedingter Kündigung. Für Sie als Händler ist es wichtig, diese Einschränkung im Gespräch offen anzusprechen – damit der Kunde realistische Erwartungen hat und sich dennoch gut abgesichert fühlt.